Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wohndesign Maierhofer GmbH
Taborstraße 7
1020 Wien, Österreich
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: ATU - 72577124
t: +43 (0) 2236 2050 02
e: office@wohndesign-maierhofer.at
w: www.wohndesign-maierhofer.at
ALLGEMEINES
Unsere sämtlichen Angebote, Aufträge, Verkäufe, Lieferungen und Verträge sowie auch Bestellungen liegen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Die Auftragserteilung gilt mit der Unterschrift des Kunden bzw. dem Einlangen der vereinbarten Anzahlung als bindend. Sollte der Kunde aus irgendeinem Grund den Auftrag stornieren wollen, liegt es allein in unserem Ermessen, diesem Wunsch zu entsprechen. Als Stornogebühr gelten 30% derAuftragssumme als vereinbart. Abweichungen von unseren Bedingungen sowie Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Der Kunde hat das Recht, sofern der Auftrag nicht in unseren Geschäftsräumlichkeiten zustande kommt, binnen 14 Tagen seine Bestellung schriftlich zu widerrufen (gemäß österreichischem Fernabsatzgesetz).
PREISE
Die Preise sind Festpreise bis zum vereinbarten Liefertermin. Erfolgt die Lieferung erst nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Liefertermins, aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die zum Zahlpunkt des Liefertermins gültigen Preise zu verrechnen, zuzüglich einer Aufwandsentschädigung (für unplanmäßige Lagerung, logistische Arbeiten, etc.). Bei Aufträgen auf Abruf sind wir berechtigt, denAuftrag zu aktuellen Tagespreisen abzurechnen. Sollten sich Änderungen ab Vertragsabschluss bis Lieferung ergeben (z.B. Adresse oderähnliches), so werden etwaige Mehrleistungen zusätzlich verrechnet. Bei sämtlichen Aufträgen wird vorausgesetzt, dass die Montage sofort nach Anlieferung ohne Unterbrechung erfolgen kann und dass nur die für die Anlieferung und Montage kalkulierten Fahrten erforderlich sind. Sollten durch Gründe, die nicht durch uns zu vertreten sind, zusätzliche Fahrten notwendig werden, so müssen wir die dadurchentstehenden Mehrkosten verrechnen. Kosten für die sonstig zu erbringenden Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten. Gegenüber unseren Forderungen sind Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.
LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt in der Regel sofort nach Eintreffen der gesamten bestellten Ware und bei Durchführung einer notwendigen Montage. Eventuell nicht vorrätige Waren werden als Rückstand zur späteren Lieferungvorgemerkt. Die von uns zugesagten Liefertermine sind unverbindlich, wobei wir selbstverständlich bemüht sind, diese nach Möglichkeit einzuhalten. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Verzögerung in der Beförderung, verspätete Vorlieferung, verzögert, erschwert, teilweise oder ganz verhindert, können wir mit angemessener Nachfrist liefern. Für verspätete Lieferungen, die von uns nicht grob fahrlässig verschuldet werden, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Lieferung durch unsere Vorlieferanten, können wir keinen Schadenersatz gewähren. Für spätere Lieferung auf Wunsch des Kunden ist dennoch zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin die volle (Rest-) Zahlung zu leisten. Je nach Auftragsvolumen behalten wir uns vor, für die Lagerung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung zu verrechnen. Mit Versendung der Ware treffen Gefahr und Zufall den Käufer. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Die Zustell-oder Montagekosten gehen zu Lasten des Kunden, wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
RÜCKSENDUNG
Im Falle einer Rücksendung der Ware trägt der Kunde die Rücksendekosten, sofern nicht anders vereinbart.
EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur völligen Tilgung aller finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers behält sich WOHNDESIGN MAIERHOFER das Eigentumsrecht an den gelieferten oder abgeholten Waren vor. Solange unser Eigentumsrecht besteht, ist entgeltliche oder unentgeltliche Weiterveräußerung, Verpfändung, Besitzüberlassung oder Besitzaufgabe unzulässig. Sollte der Besitzer entgegen diesen Vereinbarungen unsere Ware ganz oder Teilweise entgeltlich weiter veräußern, dann gehen damit die vom Besteller erworbenen Kaufpreisansprüche in Höhe unserer jeweiligen noch offenenForderungen auf uns über. Bei Zwangsvollstreckung des betreffenden Grundstückes auf dem sich unsere Ware befindet oder in die uns abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller sofort zu benachrichtigen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. UnsereZeichnungen, Modelle, Entwürfe, Pläne und Berechnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder veröffentlicht odervervielfältigt, noch für einen anderen als für den vereinbarten Zweck benutzt werden. Bei Nichterteilung eines Auftrages sindwirberechtigt, sämtliche Unterlagen zurück-, bzw. einen Pauschalbetrag von 5% der Auftragssumme für den Planungsaufwand einzufordern.
REKLAMATIONEN
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Lieferung bzw. Abholung, die Ware sowie erbrachte Leistungen auf allfällige Mängel zu untersuchen und diese Mängel auf dem Lieferschein festzuhalten. Nachträgliche Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden. Weitere Ansprüche sind auf jeden Fall ausgeschlossen. Rücksendungen dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis vorgenommen werden. Die Erhebung der Mängelrüge entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Eine Haftung für Sachschäden, die der Kunde erleidet, ist ausgeschlossen. Für Waren, die wir von Drittlieferanten bezogen haben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungs-und Schadenersatzansprüche, die uns gegen die Drittlieferanten zustehen. Kleine Änderungen von Konstruktionen und Ausführungen (z.B. Maße, Profile, Beschläge, etc.) sowie kleine Änderungen, die materialbedingt sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Holz, Leder, Stein sind Naturprodukte: geringfügige Struktur-und Farbunterschiede stellen keinen Reklamationsgrund dar. Farbabweichungen bzw. Strukturunterschiede sind möglich.
GEWÄHRLEISTUNGEN UND SCHADENERSATZ
Der Auftragnehmer leistet nur dem seine Zahlungsverpflichtungen erfüllenden Auftraggeber gegenüber innerhalb von 12 Monaten Gewähr. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung seitens des Bestellers wird weder die Gewährleistung unterbrochen noch gehemmt, noch der Lauf einer neuen Gewährleistungspflicht ausgelöst. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn Mängel nicht sofort nach deren Entdeckung angezeigt und nachgewiesen werden, bzw. wenn die vom Mangel getroffenen Teile inzwischen von dritter Hand oder vom Besteller selbst verändert oder instandgesetzt worden sind.
ZAHLUNG
Zahlungskonditionen gelten wie im Auftrag festgehalten. Im Verzugsfalle gelten Verzugszinsen in Höhe von 12,5% pro Jahr als ausdrücklich vereinbart. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an uns direkt geleistet werden. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn-und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von €12,-zu bezahlen. Wird der Restbetrag bei Warenübernahme nicht beglichen, behalten wir uns vor, die Ware zurückzubehalten. Die Kosten für sämtliche damit verbundene Schäden und Kosten, insbesondere des Rücktransportes und der Lagerung, sind vom Kunden zu übernehmen. Für im Voraus vereinbarte reine Planungsleistungen wird ein ebenso im Voraus zu vereinbarender Betrag verrechnet.
GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort ist Brunn am Gebirge und zwar auch dann, wenn die Übergabe an einem anderen Ort erfolgt. Es wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, Wien als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und das österreichische Recht aus diesem Vertrag vereinbart. Dies unter Ausschluss von Weiterverweisungsnormen wie dem internationalen Privatrechtsgesetz und der UN-Kaufrechtskonventionen.